So funktioniert die Kommunalwahl

Wo wird gewählt ?

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24360 Barkelsby

Wie wird gewählt

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Am 6. Mai wird in Schleswig-Holstein gewählt. Aber was beziehungsweise wer eigentlich?

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12. April 2018, 17:58 Uhr

– Quelle: https://www.shz.de/19560366 ©2018


Obwohl die Kommunalpolitik den Alltag der Bürger sehr viel direkter beeinflusst, als die Politik, die auf Bundesebene beschlossen wird, ist die Wahlbeteiligung meist eher dürftig. Bei den letzten Kommunalwahlen im Mai 2013 haben lediglich 46,7 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben. 

 

Doch was bedeutet die Kommunalwahl eigentlich? Was genau wird gewählt? Und warum ist sie wichtig? shz.de beantwortet die wichtigsten Fragen. 

 

Was wird gewählt?

Bei den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein werden zwei Wahlen an einem Tag durchgeführt: Die Kreistagswahl und die Gemeinde- bzw. Städtewahl. Sie finden alle fünf Jahre statt. Am Sonntag, den 6. Mai, werden die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein.

Wofür ist die Gemeindevertretung bzw. die Ratsversammlung zuständig?

Die Gemeinde- beziehungsweise Stadtvertretung (Ratsversammlung) entscheidet über ortsbetreffende Fragen, wie zum Beispiel:

  • „Was passiert mit dem Kino/ der Bibliothek/ dem Theater?“
  • „Muss der Sportplatz saniert werden?“
  • „Brauchen wir einen neuen Spielplatz?“
  • „Wollen wir eine neue 30er-Zone?“
Worüber entscheidet der Kreistag?

Der Kreistag ist für alle Entscheidungen im Kreis zuständig, die mehr als nur eine Gemeinde oder Stadt betreffen. Zum Beispiel:

  • „Müssen die Busse öfter fahren?“
  • „Wo lang soll die neue Umgehungsstraße führen?“
  • „Wann kommt die Müllabfuhr?“
Wer darf wählen?

Anders als bei den Landtags- und Bundestagswahlen darf bei der Kommunalwahl in Schleswig-Holstein schon mit 16 Jahren gewählt werden. Außerdem muss man seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet gemeldet sein und benötigt entweder die deutsche Staatsbürgerschaft oder die aus einem anderen EU-Land.

Wie viele Stimmen hat jeder?

Am 6. Mai bekommt jeder zwei Stimmzettel: Einen für die Kreistagswahl und einen für die Gemeinde- beziehungsweise Stadtvertretung. Es gibt Ausnahmen: In den kreisfreien Städten wird nur die Wahl der Stadtvertretung (Ratsversammlung) durchgeführt. Außerdem wird in 28 Gemeinden nur die Kreiswahl durchgeführt. Das liegt daran, dass diese Gemeinden sehr klein sind (weniger als 70 Einwohner) und politische Entscheidungen dort in Gemeindeversammlungen getroffen werden.

Für den Kreistag kann jeder eine Stimme vergeben.

Für die Gemeinde- beziehungsweise Stadtvertretung ist die Anzahl der Stimmen von der Größe der Gemeinde abgängig. Die Anzahl der zu vergebenen Stimmen steht oben auf dem Stimmzettel.

Wer sind die Kandidaten?

Jedes Wahlgebiet hat eigene Politiker, die sich ehrenamtlich in der Kommunalpolitik engagieren möchten. Sie machen in der Gemeinde, der Stadt oder im Kreis Werbung für sich und ihre Partei. Wähler werden mit Flyern, Zeitungsartikeln, Wahlprogrammen und Plakaten über die Ziele der einzelnen Bewerber, Parteien oder Wählergruppen informiert. Anders als bei den Bundestags- und Landtagswahlen, gibt es hier allerdings keine Erst und Zweitstimme. Die für eine Vertretung vorgesehenen Direktmandate werden an diejenigen Bewerber vergeben, die die meisten Stimmen gewinnen konnten. 

Wie werden die Abgeordneten ermittelt?

Wie viele Abgeordnete in ein Parlament einziehen, ist abhängig von der Größe des Wahlgebietes. Für Gemeinden mit weniger als 200 Einwohnern sind beispielsweise sieben Vertreter in der Gemeindevertretung vorgesehen. Städte mit mehr als 45.000 Einwohnern hingegen sollen 39 Vertreter im Parlament bekommen.

Unser Wahlsystem ist ein Mischwahlsystem. Das bedeutet, dass ein Teil des Parlaments mittels Mehrheitswahl und ein anderer Teil mittels Verhältniswahl bestimmt werden. Konkret bedeutet das bei uns: Wer auf den Sitzen in den jeweiligen Vertretungen sitzt, wird zu einer Hälfte mittels der Direktwahl und zur anderen Hälfte mittels der Wahllisten der Parteien bestimmt.

Die Direktmandate bekommen diejenigen Bewerber, die die meisten Stimmen bekommen haben. Die anderen Sitze werden im Verhältnis zu den Stimmen, die die Parteien oder Wählergruppen gewinnen konnten, aufgeteilt. Diese Parteien oder Wählergruppen haben zuvor Listen mit Bewerbern aufgestellt. Bekommt eine Partei beispielsweise zwei Sitze, werden die ersten beiden Bewerber, die auf der Liste nominiert wurden, ausgewählt um in das Parlament einzuziehen.

Werden auch Bürgermeister gewählt?

In fünf Gemeinden wird der Tag der Kommunalwahl auch für die Bürgermeisterwahl genutzt: Das ist in Flintbek, Harrislee, Lütjenburg, Tornesch und Wahlstedt der Fall.

 

– Quelle: https://www.shz.de/19560366 ©2018